Barrierefrei sind Gebäude, Orte, Verkehrsmittel, technische Geräte, Systeme der Informationsverarbeitung, hör- und sehbare Informationsquellen, Kommunikationseinrichtungen usw., wenn sie für ALLE Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und (be)nutzbar sind.

Infos vom Bundesministerium finden sie hier >>>

Das bedeutet für Schwerhörige, dass ….

  • Informationen in öffentlichen Verkehrsmitteln neben entsprechenden, für Hörgeräteträger verständlichen, Durchsagen auch visuell dargestellt gestaltet werden
  • Räume mit Induktionsanlagen zur direkten Übertragung der Sprache ausgestattet sind:
     Beratungsbüro, Servicebüros usw.
  • Menschen, die mit Schwerhörigen Kontakt haben, die Möglichkeit erhalten zu lernen, wie man mit Schwerhörigen entsprechend ihrer Behinderung kommuniziert.
  • Fernsehen mit Untertiteln angeboten wird
  • die gesprochenen Texte auf multimedialen, interaktiven Medien (Stadtführer, Museumsführer, erklärende Software auf CD/DVD) auch schriftlich angeboten wird 
  • bauliche Barrierefreiheit bedeutet, dass die Ö-Normen B1600 ff eingehalten werden,

Listen von Örtlichkeiten mit Höranlagen in Österreich >>>

zur Verfügung gestellt vom Österreichischewn Schwerhörigenbund DACHVERBAND